- Umweltzertifikat
- Umweltlizenz; verbrieftes und übertragbares ⇡ Nutzungsrecht an natürlichen Ressourcen bzw. Recht zur ⇡ Emission einer vorgegebenen Menge eines ⇡ Schadstoffes in einer bestimmten Region (Emissionsrecht, Emissionszertifikat). Eine umweltpolitisch gewünschte Emissionshöchstgrenze bzw. Emissionsnorm wird festgelegt. Entsprechend dieser Obergrenze werden U. durch Versteigerung (Auktionsverfahren) oder Vergabe an jedes Unternehmen im Ausmaß der bisherigen Emissionen (Grandfathering bzw. Senioritätsprinzip) zugeteilt. Schadstoffe dürfen nur Besitzer von U. emittieren, d.h. sind weniger Zertifikate vorhanden als nachgefragt, bildet sich ein Preis und somit eine wirksame Verteilung des Umweltschutzes auf die am Markt beteiligten Unternehmen: Für Unternehmen ist es bei vorhandenen Umweltschutztechnologien günstiger, diese zu nutzen, sobald deren Preis unter dem der U. liegt; überflüssige U. können verkauft werden. Sind eigene Umweltschutzmaßnahmen teurer, müssen U. gekauft werden. Bei rationalem (kostenminimierendem) Verhalten der Emittenten wird so der vorgegebene Umweltstandard zu minimalen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht.- Bedeutung: Der praktisch wichtigste Anwendungsfall ist die Zertifikatlösung der SO2 im Rahmen der US-amerikanischen ⇡ Clean Air Act. Diskutiert werden U. v.a. zur internationalen Verminderung von Treibhausgasen.- Entwicklung: Am 1.1.2005 beginnt auch in Deutschland der europäische Emissionsrechtehandel. Nationale Allokationspläne bestimmen die Emissionsmengen jedes Mitgliedslandes, Mikropläne die Emissionsrechte der einzelnen Anlage. Betroffen sind ca. 5.000 bis 7.000 Anlagen.- Vgl. auch ⇡ Emissionshandel, ⇡ Umweltpolitik.
Lexikon der Economics. 2013.